Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Theorieprüfung!
23.07.2018 | FAHRSCHUL-NEWSDas Team der Fahrschule Bitzer gratuliert Marvin, Michaela und Svitlana zur erfolgreich bestandenen theoretischen Prüfung. Super Leistung! So gefällt uns das. Durch unsere Vorprüfungen und optimale Lernsysteme erreichen wir die hohe Erfolgsquote unserer Fahrschüler. Und wenn es doch mal schief geht: Durch unsere Theorieprüfungs-Flatrate zahlen unsere Fahrschüler das Vorstellungsentgelt für die Theorieprüfung nur ein einziges Mal. Das spart Geld und gibt Sicherheit. Fahrschule Bitzer: Unsere Erfahrung, Dein Weg zum Erfolg. Weitere Informationen zur Fahrschule: www.fahrschule-bitzer.com
Mehr erfahren >Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Theorieprüfung!
16.07.2018 | FAHRSCHUL-NEWSDas Team der Fahrschule Bitzer gratuliert Caroline, Martha, Gioia, Adrian, Berkay und Jakob zur erfolgreich bestandenen theoretischen Prüfung. Super Leistung! So gefällt uns das. Durch unsere Vorprüfungen und optimale Lernsysteme erreichen wir die hohe Erfolgsquote unserer Fahrschüler. Und wenn es doch mal schief geht: Durch unsere Theorieprüfungs-Flatrate zahlen unsere Fahrschüler das Vorstellungsentgelt für die Theorieprüfung nur ein einziges Mal. Das spart Geld und gibt Sicherheit. Fahrschule Bitzer: Unsere Erfahrung, Dein Weg zum Erfolg. Weitere Informationen zur Fahrschule: www.fahrschule-bitzer.com
Mehr erfahren >Begleitetes Fahren - der Führerschein mit 17
15.07.2018 | FAHRSCHUL-WISSENDie 2010 vom Bundestag beschlossene Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ zeigt Wirkung: Wer schon mit 17 Erfahrung im Straßenverkehr sammelt, verursacht später deutlich weniger Unfälle. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die, im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmern, überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes, erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmtnr Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Modell Begleitetes Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein, im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch Patrick Bitzer, Inhaber der Fahrschule Bitzer GbR, ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert Patrick Bitzer. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt aber nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt Patrick Bitzer gern persönlich unter der Durchwahl 07461 / 7037313 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Bitzer GbR, Waaghausstr. 5, 78532 Tuttlingen.
Mehr erfahren >Begleitetes Fahren/Führerscheinklassen
15.07.2018 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, der Führerschein ist ein entscheidender Schritt in Deine mobile Unabhängigkeit. Doch angesichts der schon heute verspürten Bedürfnisse erscheint die Zeit bis zu Deinem 18. Geburtstag quälend lang. Du bist die öffentlichen Verkehrsmittel mittlerweile genauso leid wie den Beifahrersitz? Keine Sorge, wir haben in diesem Monat auch für die in absehbarer Zeit noch nicht volljährigen Verkehrsteilnehmer auf zwei und vier Rädern Lösungen parat! Der Führerschein mit 17 erlaubt es Dir nicht nur, vorzeitig in den Genuss einer Fahrerlaubnis zu kommen, sondern verschafft Dir auch einen gehörigen Vorsprung in puncto Sicherheit und Routine. Warum sich die vorgezogene Ausbildung definitiv lohnt, verraten wir Dir in unserer Rubrik „Rund ums Fahren“. Willst Du Dich hingegen ohne Begleitung in den Sattel schwingen und die Straßen dieser Welt auf zwei Rädern erkunden, kannst sogar noch früher durchstarten! Um Dir den Einstieg zu erleichtern, haben wir in unseren „Bikernews“ die wichtigsten Informationen zu den Führerscheinklassen zusammengestellt. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
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