Neues Punktesystem zum 1.5.2014
06.04.2014 | FAHRSCHUL-NEWSAm 1.5.2014 ist es soweit. Das Punktesystem wird reformiert und neu geregelt. Hier geben wir Dir einen kurzen Überblick über die Neuregelung des Punktesystems:
Was wird eingetragen?
Es werden nur noch Verstöße ab 60€ eingetragen. Und dann auch nicht alle Verstöße, sondern nur Verstöße, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Straftaten die immer zu Punkten führen sind:
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
- Fahren ohne Fahrerlaubnis,
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Trunkenheit im Verkehr
Wie viele Punkte bekommt man?
Die Punkte richten sich danach wie schwerwiegend die Tat war. Demnach ergeben sich folgende Punkteregelungen:
- Ordnungswidrigkeit: 1 Punkt
- Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot: 2 Punkte
- Straftat: 2 Punkte
- Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Wie sind die Tilgungsfristen der Punkte?
- Tat mit 1 Punkt: 2,5 Jahre
- Tat mit 2 Punkten: 5 Jahre
- Tat mit 3 Punkten: 10 Jahre
Welche Maßnahmen drohen mir?
- 1-3 Punkte: Vormerkung
- 4-5 Punkte: Ermahnung
- 6-7 Punkte: Verwarnung
- 8 Punkte. Entzug der Fahrerlaubnis
- Vormerkung: In Flensburg eingetragen. Es droht aber noch keine weitere Maßnahme.
- Ermahnung: Gebührenpflichtige Ermahnung und Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar verbunden mit einem Punkteabbau.
- Verwarnung: Gebührenpflichtige Verwarnung. Die Seminarteilnahme wird jetzt nicht mehr mit Punkteabbau belohnt.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Die Fahrerlaubnis wird unweigerlich entzogen und darf frühestens nach 6 Monaten wieder erteilt werden. Voraussetzung ist aber eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung MPU
Was passiert wenn ich bereits "alte" Punkte habe?
Die Punkte nach alter Regelung werden umgerechnet auf das neue System.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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